Herkunftskennzeichnung nicht angefochten

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Bin überglücklich!

Mein Gesetz zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung, das unlängst im Landtag beschlossen worden ist, kann nun umgesetzt werden. Der Ministerrat hat auf Vorschlag des Ministers für regionale Angelegenheiten und Autonomie, Roberto Calderoli, das Gesetz der autonomen Provinzen zur Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung geprüft und beschlossen, dieses nicht anzufechten.

Heute ist ein guter Tag für Südtirols Bauern und für die Förderung unserer regionalen Produkte. Ich bin überglücklich, dass der Ministerrat das Gesetz zur Herkunftskennzeichnung durchgewunken hat.

Habe nie an der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung gezweifelt

Der Verabschiedung des Gesetzes im Mai des heurigen Jahres gingen zahlreiche Gespräche, unter anderem auch kontroverse Diskussionen voraus. All dies hat viel Zeit und Geduld beansprucht. Ich war zu jedem Zeitpunkt felsenfest davon überzeugt, dass wir es schaffen. Im Gegensatz zu anderen Parteien, die der Meinung waren, dass dieses Gesetz zur Herkunftskennzeichnung angefochten werden würde, habe ich nie am Erfolg gezweifelt. Viele waren der Meinung, dass das Gesetz in Staatsangelegenheit eingreifen würde.

Immer war ich überzeugt von meiner Gesetzesinitiative und der Möglichkeit, den Handlungsspielraum ausnutzen zu können. Gegenwind gab es genug. Ich habe mich trotzdem nicht abbringen lassen, weiterzumachen. Wir haben uns stets im Rahmen der rechtlichen Möglichkeit bewegt und unser Ziel erreicht. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Nun werde es konkret und die Umsetzungsphase mit Informationskampagnen könne gestartet werden. Es werden noch Treffen mit den Stakeholdern folgen. Anschließend soll indessen eine Informationsstelle eingerichtet werden, die sich mit auftauchenden Fragen beschäftigen wird und als Anlaufstelle für Betriebe und Interessierte fungiert. Die Kontrollen werden mit Ende September starten. Die IDM wird damit beauftragt, eine Kampagne für die Sensibilisierung und Information zur Herkunftskennzeichnung zu lancieren. Dafür wurden im Haushalt für das heurige Jahr 200.000 Euro bereitgestellt.

Das Landesgesetz, welches am 11. Mai 2023 im Amtsblatt der Region veröffentlicht wurde, tritt am neunzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung und somit Anfang August in Kraft.