Herkunftsangabe: Gemeinsames Treffen der Stakeholder

Die Pflicht zur Herkunftsangabe in der Gemeinschaftsverpflegung beginnt zeitnah. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, alle Stakeholder an einen Tisch zu bringen und alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Neben den Verbänden waren ebenso Vertreter der Tourismusorganisationen sowie für Kontrollen zuständigen Stellen, anwesend. Nun kann es endlich losgehen. In weitere Folge werden wir beobachten, wie sich die Umsetzung der Herkunftskennzeichnung entwickeln wird und welche Ergebnisse diese erzielt.

Vertreter der Kontrollinstanzen wie Sanität und Amt für den tierärztlichen Dienst, konnte letzte Fragen beantworten, Unklarheiten bereinigen und Zweifel ausräumen.

Die Herkunftsangabe der Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung soll sowohl Konsumenten als auch Produzenten zugutekommen. Konsumenten erhalten Orientierung und können somit eine bewusstere Wahl für regionale Produkte treffen. Auch regionalen Produzenten profitieren von der stärkeren Sichtbarkeit ihrer Produkte.

Herkunftsangabe soll Regionalität hervorheben

Regionalität zu fördern und den Südtiroler Produzenten unter die Arme zu greifen, sind die Ziele. Daher soll bei der Kennzeichnung die Herkunft heruntergebrochen werden, auf die kleinste Angabe wie bspw. auf den Namen des jeweiligen Hofes, der erzeugten Produkte.

In erster Linie war es der Wunsch der Organisationen, sich zusammenzusetzen und Klarheit zu schaffen, um den Mitgliedern eine fundierte Information übermitteln zu können. Indessen liegen alle Informationen am Tisch, sodass wir den Betreibern in der Gemeinschaftsverpflegung klar Auskunft erteilen können, welche Betriebe und welche Speisen betroffen sind.

Um den Betreibern Klarheit zu verschaffen, wurde vereinbart ein einheitliches, zwischen den Organisationen abgestimmtes Rundschreiben zu verfassen, das der fundierten Information dient.

Koordinierungsstelle zur Herkunftsangabe schaffen

Letztlich wurde vereinbart, dass eigens eine Stelle auserkoren wird, die als Anlaufstelle bei Fragen fungieren soll und sich um weiterführende Maßnahmen kümmern wird.

Das Landesgesetz zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung tritt am 9. August 2023 in Kraft.

Was ist Gemeinschaftsverpflegung?


Als Gemeinschaftsverpflegung versteht man gemäß EU-Definition „Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch
den Endverbraucher zubereitet werden“. Damit ist also jeder gemeint, der Lebensmittel verabreicht, um damit Geld zu verdienen. Somit sind klarerweise auch Buschenschänke und Hofschänke betroffen, die im Gesetz eigens erwähnt werden, aber auch UaB-Betriebe, die Frühstück, Halb- oder Vollpension anbieten.